Österreich 
 
 
 

Wie Baustellen sicherer werden

Sicherheit von Planung bis Fertigstellung

Kaum eine Branche ist so anfällig für Unfälle wie der Baubereich. Um die Unfallzahlen zu minimieren, gilt die Bauarbeiterschutzverordnung (BauV) und das Bauarbeitenkoordinationsgesetz (BauKG). Sie nehmen Bauherren in die Verantwortung für Sicherheit und Gesundheitsschutz auf der Baustelle. Die Arbeiten sind klar zu planen und zu koordinieren, damit Unfall- und Gesundheitsrisiken bereits im Vorfeld erkannt und beseitigt werden.

 

TeamPrevent hilft Ihnen dabei.

Wir übernehmen die Planungs- und Baustellenkoordination bei Ihrem Bauvorhaben. Schon in der Planungsphase beraten wir Sie umfassend. Denn unsere erfahrenen ExpertInnen kennen die Probleme und möglichen Wechselwirkungen – und helfen sie vermeiden.

 

Bei der Erfüllung Ihrer Pflichten helfen Ihnen unsere Planungs- und Baustellenkoordinatoren in allen Aspekten – von der Bekanntmachung der Sicherheitsmaßnahmen, über deren Kontrolle bis zur Organisation der Zusammenarbeit aller am Bau Beteiligten. Denn oft hilft schon die bloße Kommunikation, Unfälle zu vermeiden.

 

Das verbessert nicht nur Sicherheit und Gesundheitsschutz. Sie erreichen zusätzlich mehr Kostentransparenz, eine Optimierung des Bauablaufs sowie eine Verringerung von Betriebsstörungen und Arbeitszeitsausfällen.

Unsere Leistungen in der Planungsphase

  • Hinwirken auf das Berücksichtigen von Leistungen zu Sicherheit und Gesundheitsschutz in Ausschreibungen, Vergabe- und Bauvertragsunterlagen
  • Koordinieren der Maßnahmen gemäß Bauarbeiterschutzverordnung und Bauarbeitenkoordinationsgesetz
  • Feststellen sicherheits- und gesundheitsschutzrelevanter Wechselwirkungen auf oder in der Nähe der Baustelle
  • Aufzeigen von Möglichkeiten zur Vermeidung von Sicherheits- und Gesundheitsrisiken
  • Erarbeiten eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes
  • Beraten bei der Planung der Baustelleneinrichtung
  • Erstellen, Übermitteln und Aushängen der Vorankündigung

Unsere Leistungen in der Ausführungsphase

  • Bekanntmachen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes
  • Hinwirken auf dessen Einhaltung
  • Informieren über die Maßnahmen gegenüber allen AuftragnehmerInnen
    Koordinieren der bauausführenden Unternehmen hinsichtlich Sicherheit und Gesundheitsschutz
  • Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung der Arbeitsverfahren
    Hinwirken auf die Einhaltung der Baustellenordnung und des Baustelleneinrichtungsplanes hinsichtlich der Vermeidung gegenseitiger Gefährdungen

Beratung

Beratung rund um Ihr Unternehmen

01 409 52 64