Schon normales Mehl kann zu Explosionen führen. Und wie viele Unternehmen gehen mit viel gefährlicheren Stoffen um?
Lagern Sie brennbare Flüssigkeiten oder Gase? Entstehen während des Arbeitsprozesses brennbare Stäube? Dann fordert die Verordnung explosionsfähiger Atmosphären (VEXAT) ein Explosionsschutzkonzept, das in einem Explosionsschutzdokument beschrieben wird.
Bundesweit stehen Ihnen unsere ExpertInnen zur Verfügung.Diese verfügen über großes Hintergrundwissen, beraten Sie ausführlich und erstellen alle notwendigen Unterlagen für Sie. Damit erhalten Sie einen Überblick über sämtliche Explosionsgefahren in Ihrem Unternehmen. Auf dieser Basis können Sie unnötige Investitionen vermeiden und genießen Rechtssicherheit.
Gefährliche Anlagen (prüfpflichtige Anlagen) müssen in festgelegten Zeitspannen überprüft werden.
Ihre MitarbeiterInnen sind in Bereichen durch den Umgang mit Stoffen, die eine explosionsfähige Atmosphäre bilden können, besonders gefährdet. Daher fordert die Verordnung eine gründliche Gefährdungsbeurteilung. Darin geht es vor allem darum, welche Wechselwirkungen die Arbeitsmittel haben können, welche Arbeitsverfahren zur Anwendung kommen, welche Arbeitsstoffe und Arbeitsmittel zum Einsatz kommen – also wo, wann und wie eine Gefährdung durch die Entstehung explosionsfähiger Gemische entstehen kann.
Daraus ergeben sich Vorschriften zum Einsatz und zur Benutzung von Arbeitsmitteln, sowie die Festlegung von Prüfart, -umfang und -fristen. Auch dabei helfen wir Ihnen gerne.
Schon in kleinen Betrieben lauern Explosionsgefahren, z.B. schon dann, wenn sich in geschlossenen Räumen mehr als zehn Liter zündfähiges, explosionsfähiges Luftgemisch ansammeln kann. Daher muss jedes Unternehmen, das mit brennbaren Stoffen umgeht, die ein explosionsfähiges Gemisch bilden können, ein so genanntes Explosionsschutz-Dokument erstellen. Daraus geht hervor, für welche Bereiche welche Explosionsschutzmaßnahmen gelten. Bei der Erstellung dieses wichtigen Dokuments helfen wir Ihnen gerne.