Biologische Arbeitsstoffe (Biostoffe) sind Krankheitserreger wie z. B. Bakterien und Viren. Kommen MitarbeiterInnen mit Biostoffen in Kontakt, können sie erkranken. Typische Bereiche mit Biogefährdungen gibt es u. a. in der Land- und Forstwirtschaft, in Forschungslaboratorien, im Lebensmittelbereich, Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege. Auch im produzierenden Gewerbe treten Biostoffe auf – z. B. beim Umgang mit Kühlschmierstoffen, Abfällen oder Abwasser.
Der nötige Schutz muss nicht nur Ihre MitarbeiterInnen, sondern auch die PatientInnen oder KundInnen umfassen. Daher sind sorgsame Hygienemaßnahmen im Sinne der Biostoffverordnung vonnöten.
Wir helfen Ihnen, Ihre MitarbeiterInnen und KundInnen optimal zu schützen. So erhalten Sie Rechtssicherheit und werden vor Regressansprüchen bewahrt.
Unsere ExpertInnen beurteilen zunächst die Arbeitsbedingungen und die möglichen Infektionsgefahren. Dann werden die Schutz- und Hygienemaßnahmen auf Ihren Betrieb zugeschnitten. Immer ganz individuell. Wir unterstützen Sie auch gerne bei Ihren Unterweisungs- und Informationspflichten und bieten Ihnen arbeitsmedizinische Untersuchungen, auf Wunsch auch Impfungen, an.