Um die Gesundheit der MitarbeiterInnen zu schützen, brauchen viele Unternehmen eine/n Arbeitsmediziner/in. Was diese/r genau zu tun hat, ist im § 82 des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes beschrieben.
Ein/e Arbeitsmediziner/in hat die Aufgabe, den Arbeitgeber beim ArbeitnehmerInnenschutz, bei der Unfallverhütung und in allen Fragen des Gesundheitsschutzes zu unterstützen.
Die ArbeitsmedizinerInnen beobachten den ArbeitnehmerInnenschutz und die Unfallverhütung im Unternehmen, d. h. sie begehen die Arbeitsstätten regelmäßig. Stellen sie Mängel fest, schlagen sie Maßnahmen zur Beseitigung dieser Mängel vor und achten auf deren Durchführung. Sie haben darauf zu achten, dass die Körperschutzmittel wirklich genutzt werden. Zudem untersuchen sie die ArbeitnehmerInnen, beurteilen und beraten sie arbeitsmedizinisch.
Weiterhin haben ArbeitsmedizinerInnen die Ursachen arbeitsbedingter Erkrankungen zu erkennen und dem Arbeitgeber Maßnahmen zur Verhütung dieser Erkrankungen vorzuschlagen. Sie wirken darauf hin, dass man sich den Anforderungen des ArbeitnehmerInnenschutzes und der Unfallverhütung entsprechend verhält. Sie belehren die Beschäftigten über Unfall- und Gesundheitsgefahren, sowie zu den Einrichtungen und Maßnahmen zur Abwendung dieser Gefahren. Zudem wirken sie bei der Einsatzplanung und Schulung der ErsthelferInnen und des medizinischen Hilfspersonals mit.
TeamPrevent übernimmt gerne die arbeitsmedizinischen Aufgaben in Ihrem Unternehmen. Sprechen Sie uns einfach an!
Diese Untersuchungen sind gesetzlich geregelt.